Überspringen zu Hauptinhalt
Regnitzstr. 2 · 96120 Bischberg

Unsere Brauerei

Herstellung unserer Biere

Das tatsächliche Reinheitsgebot geht auf Bayernherzog Wilhelm IV. zurück, der die (relativ radikale) Verordnung im Jahre 1516 im Landtag von Ingolstadt verabschiedete und die zu den ältesten lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Welt wurde. Ursache dafür war wohl hauptsächlich die Qualität des damaligen „Bieres“. So waren seinerzeit Gewürze, Obst, Kräuter und Unkräuter wie Anis, Brabanter Myrte, Eichenblätter, Efeu (giftig!), der ebenfalls giftige Samen der Herbstzeitlosen, Himbeeren, Pfirsichblätter, Pflaumen, Rosenblätter, Schlüsselblumen uva. beim Brauen gang und gäbe. Dabei hatte der Einsatz unterschiedliche Gründe, z. B. wurden manche Stoffe als Hopfenersatz genommen, manche ihrer Rauschwirkung zuliebe, andere zur Verlängerung der Haltbarkeit. Dass das damalige Bier geschmacklich nicht viel mit unserer heutigen Vorstellung davon gemeinsam hat, kann sich jeder leicht vorstellen.

Hierin ist nun wohl die Ursache des Missstandes zu sehen, der zu dem führte, was uns heute als Reinheitsgebot bekannt ist. Es besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Dank dieser Vorschrift erlangte das bayrische Bier damals eine Spitzenstellung unter den Bieren. Andere Länder des Deutschen Reiches übernahmen deshalb das Reinheitsgebot. Heute wird zusätzlich Hefe verwendet, ein Rohstoff, den man damals noch nicht kannte. Man verließ sich auf die Hefen, die in der Luft waren. Um Weizenbier herstellen zu können, erlaubt man inzwischen auch die Verwendung von Weizen anstatt der Gerste. Das deutsche Reinheitsgebot ist das Qualitätsmerkmal für Bier weltweit! Die deutschen Brauer können dabei auf eine fast 500-jährige Erfahrung mit dem Reinheitsgebot zurückgreifen, einen Vorsprung, den kein anderes Land hat.